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Die für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft relevanten Kontaktdaten (Hausmeister, Wartungsdienste usw.) finden Sie (bzw. auch Ihre Mieter) bekanntlich auf dem Aushang der Hausverwaltung im Treppenhaus. Was aber ist zu tun, wenn der Aushang gerade nicht greifbar ist, oder wenn Sie für Maßnahmen in Ihrer eigenen Wohnung einen Fachhandwerker benötigen ?
Auf dieser Seite finden Sie zu diesem Thema zusätzliche Service-Informationen, die Ihnen bei der laufenden Organisation von Angelegenheiten Ihres Eigentums hoffentlich gute Dienste leisten: Eine Notdienst-Liste sowie Empfehlungslisten für Handwerker.
Notdienste
Bitte beachten Sie zum korrekten Vorgehen in Notfällen auch meine Erläuterungen unter der Rubrik "Für Den Notfall".
Handwerker-Empfehlungen
Bitte beachten Sie dass Handwerker nur durch den Eigentümer für Arbeiten am Sondereigentum ohne Rücksprache mit der Hausverwaltung beauftragt werden dürfen.
Handwerkeraufträge für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum erfordern stets die vorherige Freigabe der Hausverwaltung (Ausnahme: Notfall).
Info-Schreiben zur WEG-Novelle vom 01.12.2020
Am 01.12.2020 trat die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft. Hieraus ergeben sich einige Änderungen in der laufenden Verwaltungspraxis, insbesondere im Bereich der Themenfelder "Beschlussfassung größerer Baumaßnahmen" und "Praxis der Eigentümerversammlung". Das folgende Info-Schreiben soll Ihnen einen ersten Überblick über die relevanten Änderungen vermitteln.
Die hier zum Download bereitgestellten Listen werden bei Bedarf fortwährend aktualisiert.
Aktueller Datenstand: Dezember 2020