M. Holzmann

WEG-Verwaltungen

Für den Notfall...

Sicher ist Ihnen folgende Situation (mittelbar oder unmittelbar) bekannt: Ihnen fällt ein Schaden an der Gebäudeinstallation auf, der eine Gefahr für Personen oder für das Haus darstellt und daher unverzüglich behoben werden muss (z.B. Leitungsbruch, verstopfte Abwasserleitungen). Wie in einem solchen Notfall korrekt vorgegangen werden muss, ist leider allzu häufig nicht bekannt, und das führt zu Unsicherheit - insbesondere wenn der Schaden zu allem Überfluss nachts oder an einem Wochenende auftritt.

Hier gebe ich Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Sich bei einem akuten Schadensfall korrekt verhalten und hoffe dass Ihnen dieser Leitfaden eine Hilfe im Notfall ist.


Bitte beachten Sie:

Dieser Notfall-Leitfaden ist anzuwenden wenn durch den festgestellten Schaden Gefahr im Verzug ist, also insbesondere bei akuten Leitungsbrüchen, Rohrverstopfungen, Wassereinbrüchen, Bränden oder bei Gas- und Öltanklecks. Schäden, durch die keine unmittelbare Gefahr für das Objekt oder für Personen ausgeht (bspw. defekte Toilettenspülkästen, Ausfall der Heizung oder der Warmwasserversorgung), sind bei der nächsten Gelegenheit der Hausverwaltung (wenn Sie Eigentümer sind) oder dem Vermieter (wenn Sie Mieter sind) mitzuteilen bevor eigenmächtig Maßnahmen ergriffen werden.


Noch eine Bemerkung vorab:

Bitte beachten Sie dass Sie einen festgestellten Schaden grundsätzlich immer schnellstmöglich der Hausverwaltung zu melden haben - unabhängig davon ob Sie den Schaden in Ihrer Wohnung haben oder diesen an anderer Stelle (z.B. im Keller) entdecken.

Ferner bitte ich Sie zu beachten, dass Sie als Eigentümer und / oder Bewohner in der Pflicht stehen, die Ausweitung eines entdeckten Schadens bis zum Eintreffen des Handwerkers bzw. des Notdienstes im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu unterbinden.



Schritt 1: Verständigen Sie Ihren Hausmeister oder einen Haus-Notdienst.

Bei einem entdeckten Schaden ist Ihr erster Ansprechpartner immer der Hausmeister, bzw. (in Anlagen ohne Hausmeister oder falls der Hausmeister keinen Notdienst anbietet) ein technischer Notdienst. Bei Gaslecks kontaktieren Sie bitte direkt den städtischen Störungsdienst.

Die Kontaktdaten des Hausmeisters bzw. der Notdienste / Störungsdienste hängen am schwarzen Brett im Treppenhaus aus oder sind (bei Kleinanlagen) bei den Eigentümern bzw. den Verwaltungsbeiräten hinterlegt. Weiterführende, nach Fachbereichen sortierte Handwerkerlisten finden Sie zudem auf dieser Homepage unter der Rubrik "Download".

Ihr Hausmeister bzw. der Hausnotdienst kann viele Schadensursachen direkt beheben. Falls dies nicht möglich ist, kann aber die Schadensursache ermittelt und der entsprechende Fachnotdienst / Fachhandwerker kontaktiert werden.

Sollten Sie den Hausmeister oder den auf dem Treppenhaus-Aushang angegebenen Notdienst / Handwerker nicht erreichen sind Sie als Miteigentümer bzw. Hausbewohner befugt und angehalten, selbst einen Kundendienst auszuwählen.

Bitte beachten Sie: 

Die Sonderbefugnis zur eigenmächtigen Auftragsvergabe eines Bewohners gilt ausschließlich in Notfällen, welche im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr zu beheben sind. Bitte setzen Sie bei nächstmöglicher Gelegenheit - telefonisch oder via E-Mail - die Verwaltung über die Ihrerseits eingeleiteten Schritte unter Nennung des beauftragten Notdienstes / Handwerkers in Kenntnis.


Schritt 2: Verständigen Sie betroffene Nachbarn.

In einigen Schadensfällen können Ihre Nachbarn dazu beitragen dass sich der Schaden nicht ausweitet. Falls Sie bspw. eine Überschwemmung aufgrund einer verstopften Abwasserleitung haben, teilen Sie dies umgehend Ihren Nachbarn (insbesondere den Bewohnern von Wohnungen die über Ihrer eigenen Wohnung liegen) mit und bitten Sie diese, bis zur Schadensbehebung die verstopfte Leitung nicht mehr zu benutzen (z.B. nicht die Toilettenspülung betätigen / kein Wasser aus der Küchenspüle ablassen).


Schritt 3: Verständigen Sie die Hausverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Damit die Schadensbehebung korrekt eingestuft und abgewickelt werden kann, melden Sie den Schadensfall bitte so schnell wie möglich Ihrer Hausverwaltung. Viele Wiederherstellungen nach Schäden (insbesondere durch Leitungswasser und Feuer) können über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden; die Hausverwaltung wird dies prüfen und veranlassen. Schildern Sie hierzu bitte möglichst genau was vorgefallen ist und welche Maßnahmen Sie bereits eingeleitet haben (Welche Handwerkerfirmen wurden gerufen ? Wurde die Ausweitung des Schadens eingedämmt ? Kann der Ursprungsort des Schadens möglichst genau benannt werden ?). Hilfreich sind bei der Einstufung immer Fotos des Schadens und Einsatzberichte des Hausmeisters bzw. Handwerkers, welche Sie bitte an Ihre Hausverwaltung weiterleiten. Rechnungen lassen Sie bitte an die Hausverwaltung ausstellen (oder senden Sie diese nach Erhalt an die Hausverwaltung zu Prüfung).

Achtung ! Auch für den Fall dass Sie die Wiederherstellung nach einem Schaden selbsttätig organisieren möchten, müssen Sie den zugrundeliegenden Vorfall der Hausverwaltung melden! Nur so ist gewährleistet dass das Gemeinschaftseigentum auf eventuelle Schäden geprüft und ggf. (anteilige) Kostenübernahmen der Gemeinschaft für die Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum berücksichtigt werden können. Für Ausführungsmängel der Wiederherstellungsmaßnahmen haften Sie gegenüber der Gemeinschaft in vollem Umfang für den Fall dass die durchgeführten Maßnahmen nicht der Hausverwaltung gemeldet und von dieser freigegeben wurden.